Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts zu vorläufigen Ausgangsbeschränkungen liegt jetzt vor Bayerische Bürgerinnen und Bürger können die Rückzahlung von Bußgeldern für bestimmte Verstöße gegen die bayerischen Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 beantragen. Dabei handelt es sich um jene Fälle, in denen vom Bundesverwaltungsgericht die Regeln nachträglich als zu weitgehend eingeschätzt wurden – nämlich das Verbot des Verlassens der […]
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