OLG Naumburg: Sparkassen müssen Zinsen neu berechnen

vzbv erzielt Teilerfolg für Musterfeststellungsklagen gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz und Kreissparkasse Stendal.

  • Hunderte Verbraucher:innen haben gute Chancen auf Zinsnachzahlungen.
  • Gutachten soll Fragen zur Berechnung der Zinsen klären.
  • Neue Teilnahme an den Klagen nicht mehr möglich.

Gute Aussichten für Sparkassenkund:innen in Sachsen-Anhalt: Das Oberlandesgericht Naumburg hat erklärt, dass die Sparkasse Mansfeld-Südharz und die Kreissparkasse Stendal Zinsen aus Prämiensparverträgen falsch berechnet haben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte Ende vergangenen Jahres wegen fehlerhafter Zinsberechnung Klagen gegen die Sparkassen eingereicht. An den Klagen haben sich insgesamt 472 Verbraucher:innen beteiligt.

„Der Verhandlungstag am OLG Naumburg ist ein Fortschritt für zahlreiche Verbraucher in Sachsen-Anhalt. Die Klärung der Frage, welche Zinsnachzahlungen ihnen zustehen, rückt damit näher“, sagt Patrick Langer, Referent im Team Musterfeststellungsklagen des vzbv. Die zusätzlichen Zinsansprüche der Verbraucher:innen bewegen sich nach Einschätzung des vzbv teilweise im vierstelligen Bereich.