Weitere Ausnahmen bei der Lkw-Maut für das Bäckerhandwerk in Bayern.
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter hat sich erfolgreich für zusätzliche Ausnahmen von der Lkw-Maut für das Bäckerhandwerk eingesetzt. Ab sofort können größere Betriebe des Bäckerhandwerks, die eigene Filialen mit selbst produzierten Backwaren beliefern, in bestimmten Fällen von der Mautpflicht befreit werden.
Bislang waren solche Befreiungen nur für kleinere Betriebe möglich, was insbesondere größere Bäckereien benachteiligte. Das Bundesunternehmen Toll Collect, das für die Mauterhebung verantwortlich ist, hatte die Belieferung von Filialen größerer Bäckereien nicht als Teil der sogenannten Handwerkerausnahme anerkannt. Diese Ausnahme gilt für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen, die handwerklich gefertigte Güter oder Materialien für das Handwerk transportieren.
Toll Collect argumentierte bisher, dass die Produkte größerer Bäckereien industriell gefertigt seien und somit nicht unter die Handwerkerausnahme fallen. Dies führte zu einer Benachteiligung der betroffenen Betriebe, weshalb der Landes-Innungsverband des bayerischen Bäckerhandwerks an Minister Bernreiter herantrat und um Unterstützung bat.
Bernreiter wandte sich daraufhin mit einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Volker Wissing, der schließlich der bayerischen Position zustimmte. Er bestätigte, dass die Belieferung eigener Verkaufsstellen mit selbst hergestellten Backwaren grundsätzlich unter die Handwerkerausnahme fällt.
„Die pauschale Vollzugspraxis von Toll Collect war nicht nachvollziehbar“, erklärte Bernreiter. Durch die neue Regelung wird das Bäckerhandwerk in Bayern nun weiter entlastet, was vor allem den größeren Betrieben zugutekommen dürfte.
Diese Entscheidung bringt den bayerischen Betrieben mehr Klarheit und finanzielle Erleichterung, indem sie weiterhin auf die handwerkliche Natur ihrer Produkte verweisen können, ohne von der Mautpflicht belastet zu werden.