Die Immobilie besichtigen – gut vorbereitet nichts übersehen

Familie beim Hauskauf

BERLIN. Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Immobilie zu kaufen oder zu mieten, sollte die Besichtigung gut vorbereiten, so Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren. Bevor die ersten Termine vereinbart werden, sollte eine Bedarfsanalyse erfolgen, rät Freitag: „Was wird wirklich benötigt, welche Platzbedürfnisse gibt es, welche Entwicklungen familiärer oder beruflicher Art müssen berücksichtigt werden. Hierzu sollte der Grundriss der Immobilie vorliegen. Auch hinsichtlich der Lage sollten klare Präferenzen feststehen und am besten auch eine Rangliste der am meisten gewünschten Wohnlagen. Dabei darf die eigene Mobilität nicht vergessen werden. Auch die verkehrliche Infrastruktur (Bus und Bahnen, Parkplätze etc.) sollte bei diesen Überlegungen ebenso eine Rolle spielen wie die Nähe zu Schulen, Freizeiteinrichtungen und Einkaufsmöglichkeiten.“

Ist das Objekt zur ersten Besichtigung gefunden, vereinbart man am besten einen Termin während der Woche und bei Tageslicht. Am besten spaziert man vorher durch das Viertel und sieht sich die Häuser in der Nachbarschaft an. Dem Objekt der Begierde einmal genähert, heißt es, das Grundstück und das Haus selbst anzusehen. Im Objekt angekommen sollte man sich Zeit zu lassen, Licht und Geräuschkulisse bei geschlossenen wie auch geöffneten Fenstern auf sich wirken zu lassen, rät Holger Freitag.

Nun heißt es Fragen zum Zustand der Immobilie stellen: Sind Dach, Dämmung, Fenster, Fußböden, Heizungs- und Stromleitungen in Ordnung? Nachhaken und beharrlich bleiben sollte man, wenn es hierauf keine befriedigenden und nicht ausreichenden Antworten gibt. Das gilt auch für die Frage nach den Nebenkosten, die man zuhause unter die Lupe nehmen und mit den eigenen Werten vergleichen sollte. In der Immobilie sollten alle Räume, auch Keller- und Dachräume sollten genau inspiziert werden. Fotos von allen Räumen helfen, zuhause nochmals alles durchzugehen. Die Angaben im Energieausweis sollten mit denen im Exposé übereinstimmen. Rechtsanwalt Freitag rät, auch alle möglichen Informationen über Modernisierungen der letzten Jahre zu erfragen: „Kommt das Objekt in Betracht und ist es Teil einer Eigentümergemeinschaft, ist es sehr wichtig, die Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten zehn Jahre einzusehen: Sie geben Auskunft darüber, wie die Stimmung in der Gemeinschaft ist und ob Uneinigkeiten bestehen. Wenn das alles so weit in Ordnung geht, sollte man eine zweite Besichtigung vereinbaren und einen erfahrenen Bausachverständigen mitnehmen – denn vieles am Bau erkennen nur Experten; ihr Wissen und ihre Erfahrung schützen vor späteren und meist kostenträchtigen Überraschungen“.