Weinbauförderung

Weinbauförderung

Im XXX Teil der GAP-Serie geht es um die Fördermöglichkeiten im Weinbau in Baden-Württemberg. Im GAP-Strategieplan Deutschland existieren sowohl in der 1. und der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union Fördermöglichkeiten für den Weinbau. Daneben stehen aber auch reine Landesmittel für die weinbauliche Förderung in Baden-Württemberg zur Verfügung.
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) erläutert im Folgenden die wichtigsten Fördermaßnahmen im Weinbau.

Förderprogramme, deren Auszahlung im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bei den Unteren Landwirtschaftsbehörden beantragt werden:

Umstrukturierung und Umstellung von Rebfläche

Das Programm soll den Aufbau von zukunftsorientierten, modernen Rebanlagen finanziell unterstützen. Förderfähig ist die Neuanpflanzung von Weinbergen, wie die Umstellung auf andere Rebsorten. Auch werden Maßnahmen gefördert, welche die Bewirtschaftung von Steillagen verbessern, beispielsweise durch die Anlage von Querterrassen.

Die Fördersätze für den Aufbau von Rebanlagen sind maßnahmen- und hangneigungsabhängig und liegen zwischen 7.000 und 32.000 Euro pro Hektar. Eine Installation von Tröpfchenbewässerungsanlagen kann mit bis zu 1.800 Euro pro Hektar gefördert werden.

Die Förderanträge sind für 2023 bis zum 31. August 2022 an die Unteren Landwirtschaftsbehörden zu senden. Antragsformulare sind ab Anfang August im Förderwegweiser (Link siehe unten) abrufbar.

Förderprogramm für Pheromonverfahren im Weinbau

Durch den Einsatz von Verwirrungsverfahren mit Pheromonen soll der Aufwand an Insektiziden zur Bekämpfung der Traubenwicklerarten reduziert bzw. ganz vermieden werden. Zuwendungsempfänger sind Pheromongemeinschaften bzw. in begründeten Fällen auch Einzelantragsteller und -antragstellerinnen. Die Zuwendung beträgt 100 Euro pro Hektar.

Förderung Handarbeitsweinbau (HWB)

Das Programm hat zum Ziel, Weinbausteillagen mit hohem ökologischen Entwicklungspotenzial durch den Verzicht auf maschinelle Bewirtschaftungsmaßnahmen (Schlepper, schwere selbstfahrende Maschinen) ökologisch weiter aufzuwerten.

Der Bewirtschaftungsaufwand wird mit Zuwendungen von bis zu 3.000 Euro pro Hektar und Jahr gewährt. Die Förderung wird im Rahmen eines Vorverfahrens jeweils zum Jahresende (zum 31.12.) beantragt. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre.

FAKT-Maßnahmen für den Weinbau

Auch das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) bietet in der neuen Förderperiode ab 2023 zwei Maßnahmen für den Weinbau an:
• Ökolandbauförderung für Dauerkulturen (D 2)
• Herbizidfreie Bewirtschaftungssysteme in Dauerkulturen (E 11)

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Blühstreifen oder – flächen in Dauerkulturen im Rahmen der Öko-Regelung 1 “Bereitstellung von Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen Anlage von Blühstreifen oder -flächen in Dauerkulturen“ der 1. Säule der GAP gefördert werden.

Die Antragsstellung dieser freiwilligen Maßnahmen erfolgt über den Gemeinsamen Antrag.
Die Öko-Regelungen bzw. FAKT-Maßnahmen wurden bereits in den Ausgaben 19 bzw. 25 und 26 vorgestellt.

Förderprogramme, die bei den Regierungspräsidien beantragt werden:

Investitionsförderung Weinbau

Die Investitionsförderung Weinbau hat zum Ziel, die Bündelung in der Verarbeitung und Vermarktung zu unterstützen, qualitätsverbessernde Systeme in der Kellerwirtschaft zu etablieren, sowie die Konkurrenzkraft der Weinbaubetriebe und der Verarbeitungs- und Vermarktungsorganisationen zu verbessern. Neben Förderungen des Kaufs neuer Maschinen und Ausstattungsgegenstände im Bereich der Kellerwirtschaft („ab Traubenannahmewanne“) sind auch Baumaßnahmen (z.B. Errichtung und Erneuerung von Tanklager, Kelterhalle, Abfüllhalle, Flaschenlager oder Verkaufsraum) förderfähig.

Weiterhin können Machbarkeitsstudien unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Absatzförderung in Mitgliedsstaaten:

In Baden-Württemberg werden Maßnahmen gefördert, die Verbraucherinformationen zum verantwortungsvollen Weinkonsum und den mit Alkohol verbundenen Gefahren sowie zur Unionsregelung für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geographische Angaben für Weine aus Baden-Württemberg zum Gegenstand haben. Gefördert werden Informationskampagnen, Teilnahmen an oder Durchführungen von Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der EU.

Die folgende Fördermaßnahme wird bei den Unteren Landwirtschaftsbehörden beantragt und von den Regierungspräsidien bewilligt:

Erschließung von Weinbergen durch Einschienenzahnradbahnen

Der Bau von Transporteinrichtungen in abgegrenzten Steillagenweinbergen, beispielsweise Einschienenzahnradbahnen, können durch Investitionszuschüsse als de-minimis-Beihilfe gefördert werden.

Wichtiger Hinweis:
Weitere, detailliertere Informationen zur Weinbauförderung sind im Förderwegweiser des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg abrufbar unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Weinbauliche+Massnahmen .