Aufhebung des Beherbergungsverbots durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Wolf: „Gerade um die Akzeptanz für die gestern beschlossenen erforderlichen Maßnahmen nicht zu gefährden, müssen wir uns auf die Maßnahmen konzentrieren, die wirklich helfen, das Infektionsrisiko zu senken.“

Zur vorläufigen Aufhebung des Beherbergungsverbots durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg am heutigen Donnerstag, 15. Oktober 2020, sagte Tourismusminister Guido Wolf in Stuttgart: „Die Aufhebung des Beherbergungsverbots durch den Verwaltungsgerichtshof kommt nicht überraschend. Die Argumentation entspricht dem Vorbringen zahlreicher Verwaltungs- und Verfassungsrechtler der vergangenen Tage und auch unseren rechtlichen Bedenken gegen das Verbot, auf die ich immer wieder hingewiesen habe: Wir haben inzwischen verlässlichere Erkenntnisse über Infektionswege und -risiken, und diesen zufolge ist das Infektionsrisiko bei Beherbergungen unter entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln gering. Daher ist das Beherbergungsverbot nicht verhältnismäßig.“

Wolf weiter: „Die Lage ist ernst, das zeigt der heute bislang höchste gemeldete Wert aller Neuinfektionen in Deutschland. Es wurden gestern in Berlin daher wichtige Beschlüsse gefasst, die insbesondere auf die aktuellen Infektionstreiber wie Feiern im privaten Bereich abzielen. Gerade um die Akzeptanz für die gestern beschlossenen erforderlichen Schritte nicht zu gefährden, müssen wir uns auf die Maßnahmen konzentrieren, die wirklich helfen, das Infektionsrisiko zu senken.“

Hinweis: Tourismusminister Guido Wolf hatte sich zuletzt mehrfach für eine Aufhebung des Beherbergungsverbots ausgesprochen, vgl. dazu unter anderem Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) von heute Morgen: „Tourismusminister Wolf: Müssen Beherbergungsverbot abschaffen.“